Praktikumsschule_Jena

Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Abwesenheit

1. Allgemeine Vorschriften

 

1.1 Jeder Schüler hat sich so zu verhalten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Er hat die Pflicht, die Schule zu besuchen und sich am Unterricht zu beteiligen. (§30 Thüringer Schulgesetz)

1.2 Die Schüler sind zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen verpflichtet. (§23 Thüringer Schulgesetz)

1.3 Der Kursleiter ist angewiesen, in jeder Kursstunde die Anwesenheit der Schüler festzustellen. Diese Verpflichtung schließt in sich, dass die Vorlage schriftlicher Entschuldigungen gefordert wird.

 

 2. Verfahren bei Erkrankung

 

2.1 Erkrankt ein Schüler während eines Unterrichtstages, meldet er sich beim Kursleiter und im Sekretariat.

2.2 Bei allen übrigen krankheitsbedingten Unterrichtsversäumnissen erfolgt die Krankenanzeige fernmündlich vor der ersten Unterrichtsstunde (Tel. 0365/4390157).

2.3 Ein ärztliches Attest ist erforderlich, wenn die Erkrankung mehr als drei Tage dauert, ferner wenn eine Kursarbeit, ein Referat oder eine sonstige Prüfung versäumt wird. In diesem Fall erwirbt der Schüler nur durch Vorlage eines ärztlichen Attestes das Recht auf einen Nachtermin.

2.4 Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen Zweifel an der Erkrankung, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen. Wird das Attest nicht vorgelegt, so gilt das Fernbleiben als unentschuldigt.

2.5 In der jeweils ersten Stunde nach Wiedererscheinen legt der Schüler dem Kursleiter die Krankheitsbescheinigung vor. Der Kursleiter zeichnet den Nachweis ab und macht einen entsprechenden Vermerk in der Anwesenheitsliste. Zur Vermeidung von Missverständnissen achtet der Schüler auch selbst darauf, dass dies geschieht.

2.6 Binnen acht Tagen nach Wiedererscheinen gibt der Schüler den abgezeichneten Nachweis beim Stammkursleiter ab.

2.7 Bei nicht volljährigen Schülern müssen die Eltern die Krankheitsanzeigen und Krankheitsbestätigungen unterschreiben.

2.8 Sportbefreiung: Hat der Schüler zu Beginn des Halbjahres eine Sportbefreiung, so nimmt er nicht am Sportunterricht teil und er wählt ein anderes verbindliches Grundfach (Belegungspflicht beachten!). Zieht der Schüler sich im Halbjahr eine Verletzung zu oder kann aus anderen begründeten Fällen nicht am Sportunterricht teilnehmen und kann dadurch keine Bewertung erfolgen, so belegt er ein anderes verbindliches Grundfach. (In diesem Fall ist eine sofortige Meldung durch den Sportlehrer und den betreffenden Schüler bei der Oberstufenleiterin erforderlich!)

 

 3. Verfahren bei nicht krankheitsbedingter Verhinderung

(Gleiches gilt bei Abwesenheit wegen Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht aus anderen Gründen, vorausgesetzt es liegt ein genehmigter Antrag vor.)

 

3.1 In allen Fällen einer vorhersehbaren Verhinderung muss ein Antrag auf Beurlaubung gestellt werden, und zwar so rechtzeitig, dass noch am Tage vor der betroffenen Unterrichtszeit darüber entschieden werden kann (an den Stammkursleiter richten und den Kursleitern vorlegen).

3.2 Als vorhersehbare Verhinderungen gelten z.B. gerichtliche Ladungen, Fahrprüfungen, Vorstellungsgespräche, Beratungstermine beim Arbeitsamt, Facharzttermine. Unabhängig davon sollen nach Möglichkeit nur solche Termine vereinbart werden, die außerhalb der Unterrichtszeit liegen.

3.3 Wenn der Schüler aus zwingenden, nicht vorhersehbaren familiären Gründen dem Unterricht fernbleiben muss, wird die Schule unverzüglich telefonisch informiert. Außerdem geben die Eltern bei Wiederbesuch der Schule eine schriftliche Begründung ab, auch bei volljährigen Schülern. Entsprechendes gilt ebenso bei außergewöhnlichen Ereignissen auf dem Weg zur Schule.

 

Auch als pdf-Download 

 

Veranstaltungen
 
 
 
Kontakt
 

Staatliches Osterlandgymnasium

Dehmelstr. 19

07546 Gera

 

Tel.: ( 0365 ) 4390157

Fax: ( 0365 ) 4390159

E-Mail:

 

Für neue SchülerInnen

 Anmeldung Schüleraufnahme

 

Für alle SchülerInnen und Eltern

E-Mail-Liste LehrerInnen Stand November_2023

 
 

 
Bannerbild
nach oben